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Auswirkungen der EU F-Gase Verordnung auf Druckluft-Kältetrockner
Positionspapier für Betreiber, Handel und Servicedienstleister
Die F-Gase Verordnung ist in Europa verbindliches Recht. Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen bestimmter Treibhausgase und Kälteanlagen und sorgt zudem über ein Quotensystem für ein erheblich reduziertes Marktangebot marktüblicher Kältemittel. Für Kältefachfirmen und Betreiber legt sie zudem erweiterte Regelungen
zum Umgang mit fluorierten Treibhausgasen fest.
Markttypische Kältetrockner nutzen fluorierte Treibhausgase als Kältemittel. Nur für R-404A-
Kältetrockner wurden konkrete Verbote erlassen. Jedoch kann die fortschreitende Verknappung des
Marktangebots heute eingesetzter Kältemittel Instandsetzungen undichter Anlagen erschweren oder
verhindern. Daher sollten Neuanlagen und, soweit möglich, Anlagen mit erheblicher Reststandzeit für
diese neuen Kältemittel ertüchtigt werden. Betreiber sollten Dichtheitsprüfungen besonders sorgfältig
durchführen und sich vor anstehenden Instandsetzungen über alternative, klimafreundlichere
Kältemittel informieren.
Link zum Dokument Auswirkungen der EU F-Gase Verordnung auf Druckluft-Kältetrockner
zum Umgang mit fluorierten Treibhausgasen fest.
Markttypische Kältetrockner nutzen fluorierte Treibhausgase als Kältemittel. Nur für R-404A-
Kältetrockner wurden konkrete Verbote erlassen. Jedoch kann die fortschreitende Verknappung des
Marktangebots heute eingesetzter Kältemittel Instandsetzungen undichter Anlagen erschweren oder
verhindern. Daher sollten Neuanlagen und, soweit möglich, Anlagen mit erheblicher Reststandzeit für
diese neuen Kältemittel ertüchtigt werden. Betreiber sollten Dichtheitsprüfungen besonders sorgfältig
durchführen und sich vor anstehenden Instandsetzungen über alternative, klimafreundlichere
Kältemittel informieren.
Link zum Dokument Auswirkungen der EU F-Gase Verordnung auf Druckluft-Kältetrockner